++ [Artikel zu VERKEHR] ++ [Artikel zu Flugverkehr] ++
11.01.2005
Startbahnverlängerung Hahn:
Beim Roden wird Rechtsstaat gleich mitgerodet
In Rheinland-Pfalz gehen die Uhren anders
In Rheinland-Pfalz geben im rechtlichen Umgang miteinander wohl zunehmend eher
die Holzhacker den Ton an. Die Verantwortlichen für die derzeit anlaufenden
Rodungen von hochsensiblen 66 Hektar Wald auf dem Hahn handeln rechtwidrig, weil
der Planfeststellungsbeschluss für die Startbahnverlängerung, auf die sie sich
stützen, überhaupt noch nicht wirksam sein kann. Dieser Beschluss ist weder den
betroffenen Ortsgemeinden noch den beteiligten Verbänden zugestellt.
Dadurch fehlt eine wichtige Voraussetzung für
dessen Rechtswirksamkeit. Gipfel des hemdsärmeligen Vorgehens:
Die Verbandsgemeinden sind sogar strikt gehalten, die wenigstens ihnen
zugegangenen Unterlagen nicht weiterzugeben.
Anstatt zu informieren, schafft man in einer Nacht- und Nebelaktion vollendete
Tatsachen. Dies ist unerträglich.
Pikanterweise wird mit der Bevölkerung im Rhein-Main-Gebiet ein ganz anderer
Stil gepflegt; zum Streitthema A 380-Werft nämlich heißt es im Anschluss an ein
Gespräch zwischen Fraport AG und BUND Hessen vom November 2004 in einer
gemeinsamen Pressemitteilung, die Fraport habe versichert, "dass mit Nacht- und
Nebelaktionen zur Rodung auch angesichts der sofortigen Vollziehbarkeit eines
Planfeststellungsbeschlusses nicht gerechnet werden müsse. Die Fraport AG
betonte, dass es guter Gepflogenheit entspreche, keine unumkehrbare Fakten zu
schaffen, bevor nicht das Verwaltungsgericht Gelegenheit hatte, die zu
erwartenden Eilanträge zur Aufhebung des Sofortvollzugs ausreichend zu prüfen.
Fraport beabsichtigt, sich an diese gute Gepflogenheit zu halten".
Wie hat man sich diese Verhaltensdiskrepanz zu erklären? Hat das rabiate
Verhalten der Amerikaner beim Ausbau des Militärflughafens Ramstein Schule
gemacht? Oder: Hält man Rheinland-Pfalz und speziell den Hunsrück für einen
Landstrich, der von tumben Hinterwäldlern bewohnt ist, denen gegenüber ein
fairer und zivilisierter rechtlicher Umgangsstil sich erübrigt?
Oder: Ist die zynische Äußerung eines der beiden Geschäftsführer von "Frankfurt
Hahn", "das Konfliktpotenzial auf dem Hunsrück ist vernachlässigenswert",
schon soweit stilbildend für rheinland-pfälzische Verhältnisse, dass auch Recht
und Gesetz als "vernachlässigenswert" erachtet werden?
Hintergrund des Streites um die Ausbaupläne auf dem Hahn ist unter anderem das
einzige rheinland-pfälzische Vorkommen von Wochenstuben der Mopsfledermaus.
Diese äußerst gefährdete Art gehört zu den Arten nach der Brüsseler
FFH-Richtlinie, die als Schutzgrund für die Ausweisung von FFH-Gebieten
herangezogen werden. Die Schutzanforderungen wurden im
Planfeststellungsverfahren völlig unzureichend berücksichtigt.
Der BUND wird umgehend eine Eilentscheidung zur Herstellung der aufschiebenden
Wirkung beantragen.
Quelle: BUND Rheinland-Pfalz
Informationen beim BUND-Regionalbüro Pfalz
Fon 06341/381672, Fax: 06341/381673,
E-Mail: [email protected]
++ [Artikel zu VERKEHR] ++ [Artikel Flugverkehr] ++ [oben ] ++